OGH 5Ob535/95 (RS0103255)

OGH5Ob535/9527.8.1996

Rechtssatz

Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters.

Normen

ABGB §1440 B
ABGB §1440 G
MRG §27 Abs1

5 Ob 535/95OGH27.08.1996

Veröff: SZ 69/192

5 Ob 314/00pOGH13.03.2001

Auch; Beisatz: Gegen eine Forderung des Mieters auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse kann keine Gegenforderung eingewendet werden. Das gilt, wenn der Vermieter auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse belangt wird (SZ 69/192), aber auch für den früheren Mieter (Vormieter) oder jede andere Person, die dem Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG zuwider eine Ablöse erhält. (T1)

5 Ob 127/06xOGH27.06.2006

Auch; Beisatz: Es genügt für die Berücksichtigung des Aufrechnungshindernisses des § 1440 Satz 2 ABGB, dass sich der Mieter auf § 27 Abs 1 Z 1 MRG beruft. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19960827_OGH0002_0050OB00535_9500000_001

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