OGH 5Ob2421/96g (RS0107477)

OGH5Ob2421/96g22.4.1997

Rechtssatz

Die Mietzinsanhebungsmöglichkeit des § 12a Abs 5 MRG besteht auch bei ausdrücklicher Einräumung eines Weitergaberechtes (Verpachtungsrechtes).

Normen

MRG §12a Abs5
MRG §46a Abs3

5 Ob 2421/96gOGH22.04.1997

Veröff: SZ 70/72

5 Ob 457/97kOGH09.12.1997
5 Ob 58/00sOGH14.03.2000

Auch; Beisatz: Mit der Einräumung eines Weitergaberechtes wird die gesetzliche Regelung durchbrochen, wonach das Mietzinsanhebungsrecht im Fall der Unternehmensveräußerung dem Vermieter deswegen zusteht, weil der neue Mieter seine Rechte vom Erwerb des Unternehmens kraft dieses Gesetzes ableitet, was bei Ausübung eines Weitergaberechtes durch den Vormieter nicht der Fall ist. (T1)

5 Ob 51/02iOGH26.02.2002

Auch

Dokumentnummer

JJR_19970422_OGH0002_0050OB02421_96G0000_003

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