OGH 5Ob2408/96w (RS0107270)

OGH5Ob2408/96w22.4.1997

Rechtssatz

Es besteht kein Grund, in der Vorschrift des § 38 lit a GBG etwas anders zu sehen als einen der Fälle, in denen noch nicht alle Voraussetzungen für die Einverleibung des Rechtes gegeben sind, nach dieser Gesetzesstelle im besonderen eben noch nicht die Rechtskraft des gerichtlichen Erkenntnisses, auf Grund dessen bei Eintritt der Rechtskraft ohne weiteres die Einverleibung erfolgen könnte.

Normen

GBG §38 lita

5 Ob 2408/96wOGH22.04.1997
3 Ob 191/10zOGH08.06.2011

Auch; Veröff: SZ 2011/72

Dokumentnummer

JJR_19970422_OGH0002_0050OB02408_96W0000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)