Rechtssatz
Die Anfechtung der Zulassung der Nebenintervention hat immer mit Rekurs zu erfolgen, auch wenn dies im Zusammenhang mit einer Berufung oder Revision geschieht. Das Gericht zweiter Instanz hat über den Rekurs gegen die Zulassung des Nebenintervenienten als Rekursgericht zu entscheiden (SZ 64/122; Ablehnung von 1 Ob 53/87). Der weitere Rechtszug an den Obersten Gerichtshof unterliegt nicht den Beschränkungen des § 519 Abs 1 ZPO, sondern jenen des § 528 Abs 1 und 2 ZPO.
8 Ob 100/00i | OGH | 09.11.2000 |
Auch; nur: Die Anfechtung der Zulassung der Nebenintervention hat immer mit Rekurs zu erfolgen, auch wenn dies im Zusammenhang mit einer Berufung oder Revision geschieht. (T2) <br/>Beisatz: Die Entscheidung des Berufungsgerichts stellt, soweit sie die Anfechtung der Zulassung der Nebenintervenientin betrifft, materiell immer einen Beschluss dar. Wurde der erstgerichtliche Beschluss bestätigt, ist die Entscheidung zweiter Instanz gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht anfechtbar. (T3) |
10 ObS 166/03i | OGH | 15.07.2003 |
Auch; Beisatz: Das Rechtsmittel bleibt in jedem Fall ein Rekurs, auch wenn es mit einer Berufung einzubringen ist. Hier: Beschluss auf Wiedereröffnung der Verhandlung. (T4) |
9 Ob 47/05k | OGH | 24.10.2005 |
Vgl auch; nur T2; Beis wie T4 nur: Das Rechtsmittel bleibt in jedem Fall ein Rekurs, auch wenn es mit einer Berufung einzubringen ist. (T5)<br/>Beisatz: Hier: Abweisung eines Ablehnungsantrages. (T6) |
4 Ob 50/06s | OGH | 20.04.2006 |
Auch; Beis wie T5; Beisatz: Hier: Zurückweisung von Vorbringen. (T7)<br/>Veröff: SZ 2006/62 |
6 Ob 233/16g | OGH | 22.12.2016 |
Vgl; Beisatz: Hier: Entscheidung über die Berechtigung der Aussageverweigerung eines Zeugen. (T8) |
8 Ob 91/21x | OGH | 03.08.2021 |
Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Bei Verbindung des Rekurses mit der nächstfolgenden anfechtbaren Entscheidung richtet sich die Rechtsmittelfrist danach, mit welchem Rechtsmittel der Rekurs verbunden wird. (T9) |
Dokumentnummer
JJR_19971023_OGH0002_0050OB00021_97T0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)