Rechtssatz
In der jüngeren als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs wird nunmehr übereinstimmend die Ansicht vertreten, dass ein Kippen der Mehrheitsverhältnisse den Machtwechsel zwar indiziert, die konkreten Auswirkungen aber jeweils im Einzelfall zu prüfen sind. Ergibt eine solche Prüfung, dass trotz Änderung der rechtlichen Verhältnisse keine wirtschaftliche Änderung eintritt, weil am Ende eines Vorgangs unveränderte Machtverhältnisse stehen, ist kein Anhebungsrecht bewirkt.
Machtwechseltheorie
5 Ob 198/09t | OGH | 19.01.2010 |
Bem: Ausdrückliches Abgehen von der zum identen Umgründungs- und Verschmelzungsvorgang in 5 Ob 161/04 v vertretenen Ansicht. (T1)<br/> |
5 Ob 164/18f | OGH | 28.08.2018 |
Beisatz: Wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Fruchtgenussberechtigten. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20100119_OGH0002_0050OB00198_09T0000_001