Rechtssatz
Für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages reicht die bloße theoretische Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus; es muß nach der konkreten Lage des einzelnen Falles die Präjudizialität der zu klärenden Frage für andere Ansprüche des Antragstellers wahrscheinlich sein.
4 Ob 91/56 | OGH | 02.10.1956 |
Veröff: SozM IVA,111 = JBl 1957 H9,248 |
4 Ob 571/78 | OGH | 19.12.1978 |
Auch |
14 Ob 181/86 | OGH | 02.12.1986 |
nur: Für die Zulässigkeit eines Zwischenfeststellungsantrages reicht die bloße theoretische Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche nicht aus. (T1) |
6 Ob 581/95 | OGH | 28.09.1995 |
Auch; Beisatz: Präjudizialität für ein noch geltend gemachtes Recht reicht nicht aus. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19561002_OGH0002_0040OB00091_5600000_001
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