OGH 4Ob614/70 (RS0019563)

OGH4Ob614/701.12.1970

Rechtssatz

Das "Inkassomandat" ist ein in die Form der Abtretung gekleideter, dem Dritten gegenüber als Abtretung wirkender Auftrag des Überträgers an den Übernehmer, die Forderung, die im Vermögen des Überträgers bleiben soll, im Namen des Übernehmers, aber auf Rechnung des Überträgers geltend zu machen. Es wirkt also im Außenverhältnis als Zession, im Innerverhältnis liegt ihm ein Mandatsverhältnis zugrunde, bei dem die Abtretung bloß als Auftrag wirkt, die im Vermögen des Überträgers bleibende Forderung zwar im Namen des Übernehmers, aber auf Rechnung des Überträgers geltend zu machen.

Normen

ABGB §1002
ABGB §1392 E

4 Ob 614/70OGH01.12.1970

Veröff: HS 7095

5 Ob 176/71OGH08.09.1971

Veröff: ÖBA 1974,248

3 Ob 619/82OGH17.11.1982

Auch; Beisatz: Es ist auch möglich, daß eine ursprünglich als Vollzession vereinbarte Abtretung nachträglich in eine abgeschwächte Abtretung umgewandelt wird. (T1)

2 Ob 37/83OGH17.05.1983
8 Ob 54/84OGH13.12.1984
1 Ob 546/90OGH12.09.1990

Veröff: RZ 1991/66 S 203

7 Ob 137/02aOGH25.09.2002

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19701201_OGH0002_0040OB00614_7000000_001

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