4 Ob 503/80 | OGH | 20.01.1981 |
3 Ob 578/91 | OGH | 18.12.1991 |
nur: Nach §§ 410, 440 HGB sowie § 471 ABGB ist Konnexität zwischen dem Herausgabeanspruch und den zu sichernden Forderungen notwendig. (T1) = EvBl 1992/116 S 508 = SZ 64/187 |
5 Ob 113/09t | OGH | 24.11.2009 |
Vgl; Beisatz: Das Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers nach § 369 UGB bzw § 369 HGB aF besteht im Unterschied zum Retentionsrecht nach § 471 ABGB nicht nur für konnexe Forderungen. Es ist nicht erforderlich, dass der zurückzuhaltende Gegenstand und die zu sichernde Forderung aus dem selben rechtlichen Verhältnis stammen. Wesentlich ist nur, dass es sich um eine fällige Geldforderung handelt, die auf einem beiderseitigen Unternehmergeschäft beruht. (T2); Beisatz: Nicht nur ein vertraglicher, sondern zB auch ein bereicherungsrechtlicher Anspruch kommt als die Zurückbehaltung nach § 369 UGB begründende Forderung in Betracht. (T3) |
7 Ob 164/10h | OGH | 24.11.2010 |
Auch; Beis wie T2; Beis wie T3; Veröff: SZ 2010/149 |
Dokumentnummer
JJR_19810120_OGH0002_0040OB00503_8000000_001
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