OGH 4Ob368/76 (RS0016718)

OGH4Ob368/7630.11.1976

Rechtssatz

Ausschließlichkeitsbindungen in Form von sog Bezugsbindungen sind im Verhältnis zum Vertragspartner insoweit als gesetzlich zulässig behandelt, als damit nicht eine zu weitgehende, mit den guten Sitten nicht mehr im Einklang stehende wirtschaftliche Knebelung des anderen Vertragsteils verbunden ist (SZ 32/133).

Normen

ABGB §879 Abs1 BIIm
UWG §1 D2d

4 Ob 368/76OGH30.11.1976

Beisatz: "Kaffeemitteljahresbonus" (T1) Veröff: SZ 49/146 = ÖBl 1977,93

4 Ob 374/80OGH14.10.1980

Vgl; Beisatz: System der Aktionsrabatte und eines Treuebonus bei gleichzeitiger Ausschließlichkeitsbindung hinsichtlich Bierbezug. (T2) Veröff: ÖBl 1981,47 (Brauerei-Rabattsystem) = GRURInt 1981,581

5 Ob 732/81OGH18.01.1983

Beisatz: Hier: Schmiermittelbezugsvertrag (T3)

6 Ob 694/83OGH13.10.1983

Auch; Veröff: SZ 56/144

7 Ob 595/85OGH04.07.1985

Beisatz: Bei den sogenannten Knebelungsverträgen spielt der Gesichtspunkt des Mißbrauches von Übermacht und der Äquivalenzstörung eine beachtliche Rolle (hier: Automatenaufstellungsvertrag keine Sittenwidrigkeit, weil es allein im Ermessen der Beklagten als Geschäftsfrau lag, ob sie in ihrem Lokal überhaupt Automaten zur Aufstellung bringen wollte oder nicht; das Unternehmen der Beklagten war von der Aufstellung von Automaten nicht weitgehend abhängig. Der Beklagten stand auch nicht ein mit außergewöhnlicher wirtschaftlicher Macht ausgestattetes Monopolunternehmen gegenüber). (T4) Veröff: SZ 58/119

6 Ob 682/86OGH25.06.1987

Auch; Beisatz: Desto geringer die Abschätzbarkeit der Folgen einer übernommenen Vertragsbindung ist, desto kürzer wird die als zulässig anzusehende Bindungszeitspanne anzusetzen sein. (T5)

6 Ob 322/00xOGH22.02.2001

Auch; Beisatz: Hier: Tankstellenvertrag. (T6)

9 Ob 15/05dOGH04.05.2006

Auch; Beisatz: Hier: Flüssiggasvertrag. (T7)

1 Ob 224/06gOGH27.03.2007

Vgl auch; Beisatz: Hier: Verbandsklage hinsichtlich AGB-Klauseln in Wasserbezugsverträgen. Verstoß gegen § 6 Abs 1 Z 1 KSchG. (T8)

4 Ob 214/09pOGH08.06.2010

Beis wie T7

6 Ob 42/17wOGH29.03.2017

Beis ähnlich wie T2

Dokumentnummer

JJR_19761130_OGH0002_0040OB00368_7600000_001

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