Rechtssatz
Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des § 273 ZPO grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend.
6 Ob 725/87 | OGH | 25.02.1988 |
Vgl auch; nur: Bemessung des verschafften Nutzens nach Berücksichtigung aller Umstände auch unter Heranziehung des § 273 ZPO. (T1) |
3 Ob 86/95 | OGH | 30.08.1995 |
nur: Bei Bemessung des verschafften Nutzens ist grundsätzlich der Leistungszeitpunkt maßgebend. (T2) |
9 ObA 138/98d | OGH | 20.05.1998 |
Auch; Beisatz: Der nach Bereicherungsrecht zu ersetzende, dem verschafften Nutzen angemessene Lohn richtet sich nach dem Zeitpunkt des Eintrittes des Nutzens und findet eine Aufwertung nicht statt. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19860319_OGH0002_0030OB00562_8500000_002
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