2 Ob 984/36 | OGH | 17.11.1936 |
Veröff: SZ 18/188 |
3 Ob 519/82 | OGH | 28.04.1982 |
Beisatz: Er unterscheidet sich von den Ansprüchen aus der Gewährleistung nach allgemeinen Vorschriften nicht nur dadurch, daß er auch bei Mängeln besteht, die erst während der Dauer des Bestandverhältnisses entstehen, sondern insbesondere dadurch, daß die Zinsminderung von Rechts wegen eintritt, so daß ihre Geltendmachung an eine Frist nicht gebunden ist. (T1) |
8 Ob 610/90 | OGH | 13.12.1990 |
Auch; Beisatz: Dieser Anspruch ist Ausfluß des besonderen Gewährleistungsrechts im Bestandrecht. (T2) Veröff: SZ 63/220 = WoBl 1992,54 |
5 Ob 25/15k | OGH | 25.08.2015 |
Veröff: SZ 2015/82 |
Dokumentnummer
JJR_19361117_OGH0002_0020OB00984_3600000_001
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