2 Ob 578/95 | OGH | 21.12.1995 |
Veröff: SZ 68/243 |
10 Ob 35/02y | OGH | 19.03.2002 |
Auch; Beisatz: Ob eine derart schwerwiegende Verfehlung vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T1); Beisatz: Hier: Verwirkung eines Billigkeitsunterhaltsanspruches gemäß § 68 EheG. (T2) |
3 Ob 20/05w | OGH | 16.02.2005 |
Auch; Beisatz: Umso mehr gilt dies für die Ermordung des Kindes des Unterhaltspflichtigen durch den unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten. (T3) |
4 Ob 8/11x | OGH | 12.04.2011 |
Auch; Veröff: SZ 2011/48 |
3 Ob 86/16t | OGH | 24.08.2016 |
Beisatz: Hier: Jahrelanger, systematischer und „erfolgreicher“ Verstoß gegen das Wohlverhaltensgebot des § 159 ABGB. (T4) |
8 Ob 59/19p | OGH | 29.08.2019 |
Beisatz: Dazu zählt auch die konsequente und nachhaltige Unterbindung des Kontakts des Unterhaltspflichtigen zu seinen leiblichen Kindern, hier: Derartige Unterbindung des Kontakts, dass es dem Unterhaltspflichtigen nicht möglich ist, mit seinen Kindern zu telefonieren oder zu skypen. Außerdem traf die Unterhaltsberechtigte sämtliche Entscheidungen die Kinder betreffend alleine und erteilte dem Unterhaltspflichtigen keine Informationen über die Kinder. (T5) |
1 Ob 161/21i | OGH | 12.10.2021 |
Vgl; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19951221_OGH0002_0020OB00578_9500000_001
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