OGH 2Ob275/98z (RS0111007)

OGH2Ob275/98z29.10.1998

Rechtssatz

Nur die vom Handelsvertreter schuldhaft herbeigeführte Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen vernichtet den ihm grundsätzlich bei Kündigung des Unternehmers nach § 24 Abs 1 HVertrG 1993 zustehenden Ausgleichsanspruch.

Normen

HVertrG 1993 §22
HVertrG 1993 §24

2 Ob 275/98zOGH29.10.1998

Veröff: SZ 71/179

8 ObA 299/01fOGH28.03.2002

Vgl; Beisatz: Die Auflösung des Vertretungsvertrages wegen Konkurseröffnung über das Vermögen des Handelsvertreters (hier: Tankstellenbetreiber) führt nicht jedenfalls zum Verlust des Ausgleichsanspruchs. (T1)

6 Ob 104/03tOGH10.07.2003
8 ObA 45/08pOGH13.11.2008

Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Verschulden eines Handelsvertreters (hier: Tankstellenbetreibers), dessen Tankstelle unter den vom Unternehmer vorgegebenen vertraglichen Bedingungen nicht gewinnbringend zu führen war, der den Unternehmer wiederholt auf seine prekäre wirtschaftliche Situation hingewiesen hatte und mit diesem noch in Verhandlungen wegen allfälliger Änderungen der Vertragsbedingungen stand, verneint. (T2)

9 ObA 18/09aOGH29.04.2009

Auch; Veröff: SZ 2009/61

8 ObA 11/11tOGH22.02.2011

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19981029_OGH0002_0020OB00275_98Z0000_003

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