OGH 2Ob167/16x (RS0131267)

OGH2Ob167/16x23.2.2017

Rechtssatz

Das dem Pflichtteilsberechtigten zustehende und von ihm auch wahrgenommene Nutzungsrecht, einerseits eine Wohnung ohne Mietzins selbst zu bewohnen und andererseits aus der Vermietung von Wohnungen auf der ererbten Liegenschaft Mietzinse zu lukrieren, ist zur Pflichtteilsdeckung geeignet. Dieses Nutzungsrecht ist von der fideikommissarischen Substitution nicht betroffen und insofern „ganz frei“ im Sinn des § 774 ABGB.

Normen

ABGB §774
ABGB §787

2 Ob 167/16xOGH23.02.2017

Veröff: SZ 2017/23

2 Ob 105/17fOGH16.05.2018

Auch; Beisatz: Hier: Rechtsstellung eines Vorlegatars. (T1)

Dokumentnummer

JJR_20170223_OGH0002_0020OB00167_16X0000_001

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