Normen
EWG-RL 76/207/EWG - Gleichbehandlungsrichtlinie 376L0207 Art2 Abs4
1 Ob 80/00x | OGH | 30.01.2001 |
Veröff: SZ 74/15 |
1 Ob 273/01f | OGH | 17.12.2001 |
Auch; Beisatz: Eine nationale Regelung, die den Frauen bei Ernennung oder Beförderung absolut und unbedingt den Vorrang einräumt, stellt keine Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen dar, weil sie über die Forderung der Chancengleichheit hinausgeht und an deren Stelle das Ergebnis setzt, zu dem allein die Verwirklichung einer solchen Chancengleichheit führen kann. In jenen die Frauen bevorzugenden nationalen Regelungen, die den Bewerberinnen - bei gleicher Qualifikation - "automatisch" den Vorrang einräumten, liegt ein Verstoß gegen die RL. (T1) |
1 Ob 13/12m | OGH | 01.03.2012 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_20010130_OGH0002_0010OB00080_00X0000_003
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