Normen
ABGB §918 Abs2 V
1 Ob 780/81 | OGH | 16.12.1981 |
Veröff: JBl 1982,533 = SZ 54/188 |
5 Ob 512/82 | OGH | 29.06.1982 |
Vgl; Beisatz: Preisminderungsansprüche aus der Lieferung mangelhafter Möbel können nicht der Kaufpreisforderung für gelieferte mangelfreie Möbel entgegengehalten werden, auch wenn die Parteien in laufender Geschäftsverbindung miteinander stehen. (T1) |
1 Ob 606/86 | OGH | 03.09.1986 |
Vgl auch; nur: Ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen zwei Verträgen (hier: Werkverträge bei Errichtung eines Hauses) rechtfertigt aber die sinngemäße Anwendung des § 918 Abs 2 ABGB, gilt doch das Motiv für die Einführung dieser Bestimmung, daß der Gläubiger an den unverläßlichen Kontrahenten auch für die Zukunft nicht mehr gebunden sein sollte, in einem solchen Fall nicht minder. (T2) Beisatz: Hier: Zumindest nicht unvertretbare Rechtsansicht, daß aus wichtigem Grund unabhängig von Vertragsverletzungen ein (vorzeitiges) Auflösungsrecht bestehe. (T3) |
2 Ob 652/86 | OGH | 30.06.1987 |
nur: Ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen zwei Verträgen (hier: Werkverträge bei Errichtung eines Hauses) rechtfertigt aber die sinngemäße Anwendung des § 918 Abs 2 ABGB. (T4) Veröff: SZ 60/125 |
8 Ob 311/00v | OGH | 25.06.2001 |
Auch; nur T4 |
Dokumentnummer
JJR_19811216_OGH0002_0010OB00780_8100000_001
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