OGH 1Ob680/79 (RS0011323)

OGH1Ob680/7929.8.1979

Rechtssatz

Der einer Löschungsklage entgegenstehende gute Glaube eines im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Dritten muss nicht bloß im Zeitpunkt des Abschlusses des Erwerbsgeschäftes, sondern auch noch im Zeitpunkt des Ansuchens um grundbücherliche Einverleibung gegeben gewesen sein. Wann ein den guten Glauben ausschließendes Verschulden anzunehmen ist, ist Tatfrage; der Erwerber ist zur Eigentumsprüfung verpflichtet, wenn auch auf Grund glaubwürdiger, durch Beweismittel (hier: die Begründung einer einstweiligen Verfügung) unterstützte Mitteilung besondere Bedenken ergeben.

Normen

ABGB §431
ABGB §440
ABGB §442
GBG §61 A
GBG §63
ZPO §503 Z4 E4c17

1 Ob 680/79OGH29.08.1979

NZ 1980,78

3 Ob 14/87OGH11.11.1987

nur: Der einer Löschungsklage entgegenstehende gute Glaube eines im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Dritten muss nicht bloß im Zeitpunkt des Abschlusses des Erwerbsgeschäftes, sondern auch noch im Zeitpunkt des Ansuchens um grundbücherliche Einverleibung gegeben gewesen sein. (T1)<br/>Veröff: SZ 60,237 = NZ 1988,113 ( Hofmeister 117 ) = BA 1988,726

4 Ob 523/92OGH07.04.1992

nur T1

2 Ob 522/95OGH26.05.1997

nur T1

5 Ob 324/00hOGH15.05.2001

Auch; nur T1

7 Ob 225/03vOGH29.09.2004

nur T1

5 Ob 195/04vOGH28.09.2004

Vgl auch; nur T1

8 Ob 105/07kOGH17.12.2007

Vgl auch

5 Ob 20/12wOGH04.07.2012

Auch; nur T1

3 Ob 113/19tOGH29.08.2019

nur T1; Beisatz: Geschützt ist immer nur das Vertrauen auf den Grundbuchsstand, nicht aber auf außerbücherliche Umstände; diese können allenfalls den guten Glauben zerstören. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19790829_OGH0002_0010OB00680_7900000_001

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