OGH 1Ob579/95 (RS0057113)

OGH1Ob579/9523.6.1995

Rechtssatz

Der Gerichtsstand der inländischen Vertretung ausländischer juristischer Personen, die keine allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, besteht unabhängig vom Umfang der inländischen Vertretung; unmaßgeblich ist auch, ob die Vertretungsmacht ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten eingeräumt wurde.

Normen

JN §99 Abs3

1 Ob 579/95OGH23.06.1995

Veröff: SZ 68/118

8 Ob 105/99wOGH25.11.1999

nur: Der Gerichtsstand der inländischen Vertretung ausländischer juristischer Personen, besteht unabhängig vom Umfang der inländischen Vertretung. (T1)

2 Ob 32/08gOGH24.09.2008

Auch; Beisatz: Der eingeklagte vermögensrechtliche Anspruch muss sich nicht auf die Geschäftstätigkeit der Vertretung oder des Organs beziehen. (T2)

3 Nc 18/19fOGH02.08.2019

Dokumentnummer

JJR_19950623_OGH0002_0010OB00579_9500000_003

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