Normen
1 Ob 2/95 | OGH | 23.06.1995 |
1 Ob 265/99y | OGH | 27.10.1999 |
Vgl; Beisatz: Auch Parteierklärungen, die als "Übereinkommen" in einem wasserbehördlichen Bescheid beurkundet werden, aber keine "korrespondierenden Willenserklärungen mit Bindungswillen" enthalten, also von den Vertragsparteien "nicht schriftlich ausformuliert" oder nicht unterschrieben wurden, waren und sind nicht als Übereinkommen im Sinne des § 111 Abs 3 WRG zu qualifizieren. Daher gehören selbst Streitigkeiten über solche bescheidmäßig beurkundeten Parteierklärungen, mag sich schließlich auch deren rechtsgeschäftlicher Charakter herausstellen, auf den streitigen Rechtsweg. (T1) |
1 Ob 164/21f | OGH | 14.12.2021 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19950623_OGH0002_0010OB00002_9500000_004
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