1 Ob 188/01f | OGH | 27.11.2001 |
1 Ob 169/04s | OGH | 14.12.2004 |
Vgl auch; Beisatz: Die Aufforderung seitens des Gerichtes zur Schlüssigstellung des Vorbringens in der vorbereitenden Tagsatzung ist ausreichend, da die Kenntnis der Einwendungen der beklagten Partei und die Vorbereitung einer Reaktion auf diese bei einem sachgemäß agierenden Parteienvertreter vorauszusetzen ist. (Die Gewährung einer über den Zeitpunkt dieser Tagsatzung hinausgehenden Frist war weder sachlich geboten, noch wäre sie vom Gesetz her gerechtfertigt.) (T1) |
1 Ob 58/04t | OGH | 14.12.2004 |
Vgl auch; Beisatz: Dennoch ist dem Kläger die Möglichkeit zur Verbesserung einer unschlüssigen Klage durch das Gericht zu gewähren, selbst wenn vom Gegner bereits auf die dessen Ansicht nach unschlüssige Fassung des Klagebegehrens hingewiesen wurde. Ein solcher Hinweis des Prozessgegners hat nur zur Folge, dass sich die zur Verbesserung aufgerufene Partei nicht darauf berufen kann, ihr sei eine Verbesserung des Klagsvorbringens bzw des Klagebegehrens nach Aufforderung durch das Gericht nicht sofort möglich. (T2) |
4 Ob 114/07d | OGH | 04.09.2007 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_20011127_OGH0002_0010OB00188_01F0000_001
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