OGH 1Ob116/72 (RS0034625)

OGH1Ob116/727.6.1972

Rechtssatz

Für die Beurteilung, ob gehörige Fortsetzung eines Rechtsstreites erfolgte, spielt es keine Rolle, ob der Auftrag zur Leistung eines Kostenvorschusses allenfalls ungesetzlich war, wenn nur der Kläger nach dem Verhalten des Prozessrichters nicht damit rechnen konnte, dass dieser von sich aus für den Fortgang des Rechtsstreites sorgen werde (7 Ob 130/70). Das ist der Fall, wenn das Prozeßgericht mit Beschluss den Parteien bekanntgab, dass ein dem Ruhen des Verfahrens ähnlicher praktischer Stillstand des Verfahrens eintrete, der nur durch einen Fortsetzungsantrag des Beklagten fortgesetzt werden könne.

Normen

ABGB §1497 IVD
ZPO §279
ZPO §332
ZPO §365

1 Ob 116/72OGH07.06.1972

Veröff: EvBl 1973/17 S 45

2 Ob 158/72OGH18.01.1973

Ähnlich; Veröff: SZ 46/5 = EvBl 1973/157 S 352

2 Ob 190/73OGH29.11.1973

Beisatz: Auftrag zur Bekanntgabe des Namens und der Anschrift eines Zeugen. (T1)

5 Ob 293/74OGH11.12.1974

Vgl auch; Beisatz: Hier: Antrag, die Verhandlung auf unbestimmte Zeit zu erstrecken und Verfahren nur auf Parteienantrag fortzusetzen. (T2)

1 Ob 47/75OGH09.04.1975

nur: Für die Beurteilung, ob gehörige Fortsetzung eines Rechtsstreites erfolgte, spielt es keine Rolle, ob der Auftrag zur Leistung eines Kostenvorschusses allenfalls ungesetzlich war, wenn nur der Kläger nach dem Verhalten des Prozessrichters nicht damit rechnen konnte, dass dieser von sich aus für den Fortgang des Rechtsstreites sorgen werde (7 Ob 130/70). (T3) <br/>Veröff: EvBl 1976/6 S 16

8 Ob 218/78OGH01.03.1979

Beisatz: Auftrag zur Vorlage von Urkunden. (T4)

7 Ob 512/81OGH19.02.1981

Auch

7 Ob 821/81OGH14.01.1982

Auch; Hier: Erlag eines aufgetragenen Sachverständigenkostenvorschusses erst nach sechs Monaten. (T5)

5 Ob 562/88OGH13.12.1988

nur T3

1 Ob 25/92OGH25.08.1992

Vgl auch; Veröff: RZ 1994/26 S 69

6 Ob 219/13vOGH16.12.2013

Vgl; Beisatz: Hier: Erlag eines aufgetragenen Kostenvorschusses erst nach 13 Monaten und Mitteilung an den Parteienvertreter, dass der Akt im Register abgestrichen und abgelegt worden sei. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19720607_OGH0002_0010OB00116_7200000_001

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