15 Os 11/93 | OGH | 11.02.1993 |
13 Os 16/08i | OGH | 23.04.2008 |
Vgl; Beisatz: Hier: Der bloß in Betreff einzelner Positionen ein- und derselben Steuererklärung erfolgte, die Gerichtszuständigkeit nicht berührende Anklagerücktritt samt Verfahrenseinstellung (§ 227 StPO in der damals geltenden Fassung) ist - ebenso wie eine bloße Subsumtionseinstellung hinsichtlich ein- und derselben Tat-im Gesetz nicht vorgesehen und daher unwirksam. (T1) |
13 Os 72/11d | OGH | 14.07.2011 |
Vgl; Beisatz: Eine sogenannte „Subsumtionseinstellung“ hinsichtlich einer idealkonkurrierenden strafbaren Handlung bei gleichzeitiger Anklage der Tat unter einem anderen rechtlichen Gesichtspunkt ist ohne Wirkung und stellt daher kein Verfolgungshindernis (vgl § 281 Abs 1 Z 9 lit b StPO) dar, weil ein solches (rechtlich verfehltes) Vorgehen der Staatsanwaltschaft deren (grundsätzlichen) Verfolgungswillen nicht in Zweifel zieht. (T2) |
12 Os 85/18v | OGH | 13.09.2018 |
Auch; Beis ähnlich wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_19930211_OGH0002_0150OS00011_9300000_001
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