13 Os 45/84 | OGH | 10.05.1984 |
Veröff: SSt 55/30 |
14 Os 115/91 | OGH | 19.11.1991 |
Vgl auch; nur: Für die Strafbarkeit der Herbeiführung einer konkreten Gefahr genügt es, dass der Täter durch sein Verhalten eine außergewöhnlich hohen Unfallswahrscheinlichkeit (fahrlässig) verschuldet hat, wobei die solcherart qualifizierte Gefährdung einer einzigen Person zur Tatbestandmäßigkeit ausreicht. In der sehr hohen Unfallswahrscheinlichkeit liegt aber zugleich auch das wesentliche Merkmal der konkreten Gefährdung. Ist im Normalfall typischerweise mit dem Eintritt einer Verletzung zu rechnen, liegt eine konkrete Gefahr vor. (T1) <br/>Veröff: ZVR 1992/107 S 229 |
15 Os 131/91 | OGH | 15.05.1992 |
Vgl auch |
12 Os 57/16y | OGH | 22.09.2016 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19840510_OGH0002_0130OS00045_8400000_002
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