13 Os 214/83 | OGH | 26.01.1984 |
Veröff: EvBl 1984/143 S 548 = SSt 55/3 |
10 Os 27/86 | OGH | 08.04.1986 |
Vgl auch; Beisatz: Zumal auch eine (allenfalls) erhöhte Bereitschaft zur Toleranz eines von der sozialadäquat heterosexuellen Orientierung abweichenden Verhaltens einer Minderheit das nichtdestoweniger nach wie vor in der Gesellschaft - gleichwie in der Strafrechtsordnung (§§ 209, 210, 220, 221 StGB) - verankerte negative Werturteil über eine homosexuelle Einstellung nicht in Frage stellt. (Zur Ankündigung öffentlicher Bekanntgabe der homosexuellen Neigung des Opfers). (T1) |
14 Os 116/98 | OGH | 15.12.1998 |
Vgl auch; Beisatz: Auch nach Ausscheiden der Strafbestimmung des Ehebruchs (§ 194 StGB) aus dem Rechtsbestand bringt der Vorwurf eines ehebrecherischen Umgangs, durch welchen der Ehemann vor seiner Ehefrau kompromittiert wird, einen Verlust an gesellschaftlicher Wertschätzung mit sich. Die Ankündigung, die Ehegattin über ein ehebrecherisches Verhältnis zu informieren, kann daher gefährliche Drohung mit einer Verletzung an Ehre begründen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19840126_OGH0002_0130OS00214_8300000_001
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