OGH 11Os130/93 (RS0080014)

OGH11Os130/9312.10.1993

Rechtssatz

Darunter fällt insbesondere auch die Verherrlichung oder Anpreisung von Zielen, Einrichtungen oder Maßnahmen der NSDAP, mag dies auch nicht zum Zweck der Aufforderung zu von § 1 oder § 3 VerbotsG sonst verbotenen Handlungen geschehen.

Nationalsozialismus

 

Normen

VerbotsG §3g

11 Os 130/93OGH12.10.1993
11 Os 48/02OGH28.05.2002

nur: Darunter fällt insbesondere auch die Verherrlichung oder Anpreisung von Zielen, Einrichtungen oder Maßnahmen der NSDAP. (T1); Beisatz: und anderer nationalsozialistischer Organisationen. (T2)

15 Os 49/04OGH27.05.2004

Beisatz: Der bloße Besitz nationalsozialistischen Propagandamaterials ohne weitere Intention stellt für sich allein noch keine Betätigung im genannten Sinn dar. Erfolgt aber etwa ein Bereithalten zum Zweck der Verbreitung dieses Gedankenguts, liegt ein Verhalten iSd § 3 g VG vor. (T3)

15 Os 20/06iOGH15.02.2007
14 Os 41/10aOGH18.05.2010

Vgl auch; Beis wie T3

15 Os 142/13sOGH23.04.2014

Auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19931012_OGH0002_0110OS00130_9300000_002

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