Normen
ASVG §175 Abs2 Z1
10 ObS 374/89 | OGH | 19.12.1989 |
Veröff: RZ 1990/83 S 201 = SSV-NF 3/158 |
10 ObS 282/98p | OGH | 10.11.1998 |
10 ObS 46/01i | OGH | 20.03.2001 |
Beisatz: Die Entscheidung der Frage, ob ein Umweg im Verhältnis zur kürzeren Wegverbindung als gleichwertig anzusehen ist, hängt nicht allein von der Länge der zu vergleichenden Wegstrecke ab. Es sind dabei alle nach der allgemeinen Verkehrsanschauung maßgeblichen Umstände in Betracht zu ziehen, insbesondere das gewählte Verkehrsmittel und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit im Hinblick auf dieses Verkehrsmittel, einen bestimmten Weg einzuschlagen, um möglichst schnell und sicher den gewünschten Zielort zu erreichen. Ob die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz auf Umwegen vorliegen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. (T1) |
10 ObS 5/05s | OGH | 18.02.2005 |
Beis ähnlich wie T1 |
10 ObS 37/05x | OGH | 26.04.2005 |
Dokumentnummer
JJR_19891219_OGH0002_010OBS00374_8900000_003
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