10 ObS 269/88 | OGH | 25.10.1988 |
Veröff: SZ 61/226 = JBl 1989,405 = SSV-NF 2/115 |
10 ObS 51/96 | OGH | 07.05.1996 |
10 ObS 200/02p | OGH | 18.06.2002 |
Beisatz: Hier: Sterilisation des Mannes, weil aufgrund genetischen Disharmonien zwischen den an sich regelrechten Körperzuständen der Ehepartner Erbkrankheiten und Fehlgeburten aufgetreten und künftig zu befürchten seien, welche psychische Belastungen darstellten, von der Leistungspflicht nicht umfasst, weil die bloße Möglichkeit des Umschlagens einer psychischen Belastung in eine psychische Störung mit Krankheitswert, sohin die bloße Gefahr einer psychischen Erkrankung, keine Krankheit ist und daher den Versicherungsfall der Krankheit nicht herstellt. (T1) Beisatz: Keine Gesamtbetrachtung des Ehepaares (anders allenfalls bei medizinischen Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wie in Deutschland; SGb 2002,233). (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19881025_OGH0002_010OBS00269_8800000_001
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