Normen
ASVG §253d Abs1 Z4
10 ObS 111/98s | OGH | 14.04.1998 |
10 ObS 111/99t | OGH | 01.06.1999 |
Vgl auch; nur: Der Begriff "diese Tätigkeit" in § 253d ASVG stellt nur auf den Inhalt der (bisherigen) Tätigkeit ab, also darauf, ob diese ihrem Inhalt nach vom Versicherten weiterhin verrichtet werden kann oder ob gesundheitliche Gründe gegen eine Fortsetzung "dieser Tätigkeit" sprechen. (T1) |
10 ObS 257/01v | OGH | 25.09.2001 |
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Für die Frage des Tätigkeitsschutzes kommt es weder auf die Höhe des vom Versicherten für seine Tätigkeit erzielten Entgeltes noch auf das Ausmaß der Tagesarbeitszeit oder Wochenarbeitszeit für diese Beschäftigung (Vollzeitbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung) an. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19980414_OGH0002_010OBS00111_98S0000_001
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