Rechtssatz
Ob eine Kündigung nach § 32 Abs 2 VBG berechtigt ist, ist nach dem Zeitpunkt der Kündigungserklärung zu beurteilen (hier: Kündigungsgrund nach § 32 Abs 2 lit b VBG). War in diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, dann kann auch eine nachträgliche Änderung des maßgebenden Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen.
Arbeitgeber
| 9 ObA 78/25y | OGH | 27.01.2026 |
Beisatz: Hier: § 42 Abs 2 Z 2, 6 VBO 1995 (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19800429_OGH0002_0040OB00112_7900000_001
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