Rechtssatz
Auf die Ungültigkeit eines gemäß § 916 ABGB nichtigen Scheingeschäftes kann sich auch der Dritte berufen.
3 Ob 156/65 | OGH | 17.11.1965 |
Beisatz: Der benachteiligte Dritte kann den wahren Sachverhalt aufdecken und verlangen, dass das Geschäft auch ihm gegenüber nach seiner wahren Beschaffenheit beurteilt werde, da die Einwendung des Scheingeschäftes nicht nur zwischen den Vertragspartnern erhoben werden, sondern auch der Dritte die Nichtigkeit des Scheingeschäftes geltend machen kann. Hier Scheinkündigung. (T1) |
7 Ob 569/80 | OGH | 24.04.1980 |
Beisatz: Ansprüche der Ehefrau nach § 97 ABGB bei Scheingeschäft über Ehewohnung. (T2) |
7 Ob 517/80 | OGH | 24.04.1980 |
Beisatz: Pflichtteilsberechtigte Kinder aus Vorehen. (T3) |
3 Ob 513/81 | OGH | 20.05.1981 |
Beis wie T1 nur: Der benachteiligte Dritte kann den wahren Sachverhalt aufdecken und verlangen, dass das Geschäft auch ihm gegenüber nach seiner wahren Beschaffenheit beurteilt werde. (T4) |
8 Ob 570/84 | OGH | 08.11.1984 |
Beisatz: Dritter ist jeder, dessen Rechtssphäre durch das Scheingeschäft berührt wird (Hier: verkaufter Liegenschaftsanteil wäre im Aufteilungsverfahren nach §§ 81 ff EheG einzubeziehen). (T5) |
7 Ob 559/90 | OGH | 07.06.1990 |
Vgl auch; Beisatz: Nur gutgläubige Dritte werden im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäftes geschützt. Dritter ist jeder, dessen Rechtssphäre durch das Scheingeschäft berührt wird. (T6) Veröff: SZ 63/94 = GesRZ 1991,103 = ecolex 1991,28 = RdW 1991,42 = JBl 1991,397 |
10 Ob 26/08h | OGH | 23.09.2008 |
Vgl auch; Beisatz: Nur gutgläubige Dritte werden im Vertrauen auf die Gültigkeit des Geschäfts geschützt, das heißt, sie können ungeachtet der Ungültigkeit des Geschäfts verlangen, so behandelt zu werden, als wäre das Geschäft gültig. Sie können sich aber auch auf die Nichtigkeit des vorgegebenen Vertragsschlusses berufen. (T7); Beisatz: Diese Rechtsfolgen gelten in gleicher Weise für den Fall, dass mangels Erklärungsbewusstseins kein wirksames Geschäft zustande gekommen ist. (T8) |
Dokumentnummer
JJR_19620627_OGH0002_0070OB00198_6200000_001
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