OGH 9Ob21/22m; 9Ob26/23y (RS0134518)

OGH9Ob21/22m; 9Ob26/23y18.3.2024

Rechtssatz

Im Irrtumsrecht ist mangels Lücke nicht davon auszugehen, dass infolge § 922 Abs 2 ABGB der Verkäufer für den durch den Produzenten veranlassten Geschäftsirrtum des Käufers im Rahmen des § 871 ABGB einzustehen hätte, auch wenn der Verkäufer selbst den Irrtum seines Kunden nicht erkannt hat bzw erkennen konnte.

Normen

ABGB §871
ABGB §922 Abs2

9 Ob 21/22mOGH27.09.2023
9 Ob 26/23yOGH18.03.2024

Dokumentnummer

JJR_20230927_OGH0002_0090OB00021_22M0000_000

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