6 Ob 203/11p | OGH | 16.02.2012 |
Veröff: SZ 2012/17 |
6 Ob 32/20d | OGH | 15.09.2020 |
nur: Die unternehmerische Tätigkeit beginnt mit der Aufnahme des Geschäftsbetriebs, womit nicht nur der bereits routinemäßig laufende Betrieb, sondern auch sein Aufbau gemeint ist. (T1)<br/>Beisatz: Allerdings begründet nicht jede Vorbereitungshandlung die Unternehmereigenschaft, sondern nur eine solche, die auf die Aufnahme des Betriebs eines Unternehmens im Sinn des § 1 Abs 2 UGB gerichtet ist. (T2) |
2 Ob 50/24b | OGH | 23.04.2024 |
Beisatz nur wie T1: Hier: Im Zusammenhang mit der V über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur für neu gegründete Unternehmen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20120216_OGH0002_0060OB00203_11P0000_002
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