Normen
10 ObS 107/08w | OGH | 04.11.2008 |
Veröff: SZ 2008/162 |
10 ObS 18/15t | OGH | 28.04.2015 |
Auch; Beisatz: Hier: Anspruch auf Kinderzuschuss sowie Richtsatzerhöhung für den Anspruch auf Ausgleichszulage. (T1) |
10 ObS 55/17m | OGH | 13.06.2017 |
Auch; Beisatz: Seit der 44. ASVG‑Novelle stellt die Vollendung des 27. Lebensjahres keine relative, sondern eine absolute Altersgrenze dar, die eine Verlängerung der Kindeseigenschaft in keinem Fall mehr zulässt. (T2) |
10 ObS 137/23d | OGH | 13.02.2024 |
vgl; Beisatz: Das vollendete 27. Lebensjahr stellt für den auf § 252 Abs 2 Z 1 ASVG gestützten Anspruch auf Waisenpension eine Altershöchstgrenze dar, die auch durch die Erfüllung der Wehrpflicht, der Zivildienstpflicht, durch Krankheit oder ein anderes unüberwindbares Hindernis nicht überschritten werden kann. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_20081104_OGH0002_010OBS00107_08W0000_001
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