OGH 15Os119/92; 11Os180/97; 14Os78/16a; 14Os106/18x; 11Os131/18a; 15Os124/19b; 14Os110/22s; 15Os158/23h (RS0087917)

OGH15Os119/92; 11Os180/97; 14Os78/16a; 14Os106/18x; 11Os131/18a; 15Os124/19b; 14Os110/22s; 15Os158/23h15.5.2024

Rechtssatz

Bei einem vor oder während der Tatausführung - durch Zusage der Übernahme des geschmuggelten Suchtgifts - geleisteten kausalen Tatbeitrag zum bandenmäßig begangenen Suchtgifttransport ist - ungeachtet der formellen Vollendung der Einfuhr des Suchtgiftes durch den unmittelbaren Täter mit dem Zeitpunkt des Überfliegens der österreichischen Staatsgrenze - eine Beteiligung des Beitragstäters durch seine vor oder während der Tat gemachte Zusage rechtlich möglich.

Normen

SGG §12 Abs1 IA
SGG §12 Abs2 IIA
StGB §12 Bc

15 Os 119/92OGH14.01.1993

Veröff: JBl 1994,268

11 Os 180/97OGH23.12.1997

Vgl auch

14 Os 78/16aOGH24.01.2017

Auch

14 Os 106/18xOGH15.11.2018

Auch; Beisatz: Hier: Psychischer Tatbeitrag durch an die Auftraggeber eines Suchtgiftschmuggels gegebene Zusage der Übernahme des Suchtgifts im Inland. (T1)

11 Os 131/18aOGH11.12.2018

Auch; Beisatz: Bei Tatbegehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann auch die mittelbare Zusage über die Organisation des Suchtgiftschmugglers Beitragstäterschaft begründen. (T2)<br/>Beisatz: Jedenfalls aber muss zwischen der Beitragshandlung und der Verwirklichung des Tatbilds ein ursächlicher Zusammenhang bestehen, was im Fall psychischer Kausalität streng zu prüfen ist. (T3)

15 Os 124/19bOGH04.12.2019

Vgl

14 Os 110/22sOGH25.04.2023

vgl

15 Os 158/23hOGH15.05.2024

vgl

Dokumentnummer

JJR_19930114_OGH0002_0150OS00119_9200000_002

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