OGH 10ObS206/92; 10ObS42/94; 10ObS131/20t; 10ObS137/23d (RS0085570)

OGH10ObS206/92; 10ObS42/94; 10ObS131/20t; 10ObS137/23d13.2.2024

Rechtssatz

Ob es dem Kind infolge Krankheit oder Gebrechens unmöglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Erwerb nachzugehen muß ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und ohne Bedachtnahme darauf beurteilt werden, ob und in welchem Umfang das Kind nicht dennoch - etwa auf Kosten seiner Gesundheit - weiterhin ein Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit bezieht. Ein Tatsachenschluß von dem Zeitpunkt der gewährten Invaliditätspension auf die Erwerbsfähigkeit vor diesem Zeitpunkt ist in dieser Form nicht zulässig.

Normen

ASVG §252 Abs2 Z2

10 ObS 206/92OGH29.09.1992

Veröff: SSV-NF 6/102

10 ObS 42/94OGH28.02.1994

Auch

10 ObS 131/20tOGH19.01.2021
10 ObS 137/23dOGH13.02.2024

vgl

Dokumentnummer

JJR_19920929_OGH0002_010OBS00206_9200000_004

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