Rechtssatz
Ob es dem Kind infolge Krankheit oder Gebrechens unmöglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Erwerb nachzugehen muß ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und ohne Bedachtnahme darauf beurteilt werden, ob und in welchem Umfang das Kind nicht dennoch - etwa auf Kosten seiner Gesundheit - weiterhin ein Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit bezieht. Ein Tatsachenschluß von dem Zeitpunkt der gewährten Invaliditätspension auf die Erwerbsfähigkeit vor diesem Zeitpunkt ist in dieser Form nicht zulässig.
Dokumentnummer
JJR_19920929_OGH0002_010OBS00206_9200000_004
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