OGH 9Os5/79; 11Os68/90; 15Os134/93; 13Os44/14s; 15Os156/23i (RS0094204)

OGH9Os5/79; 11Os68/90; 15Os134/93; 13Os44/14s; 15Os156/23i15.5.2024

Rechtssatz

Auch persönlichen Leistungen kommt dann, wenn sie nach den Gepflogenheiten des Wirtschaftsverkehrs ein vermögenswertes Entgelt bedingen, als gleichsam versachlichtem Substrat der Arbeitskraft die Funktion eines vermögensmindernden bzw vermögenserhöhenden Wirtschaftsgutes zu.

Normen

StGB §146 C1

9 Os 5/79OGH22.04.1980

Veröff: SSt 51/19 = JBl 1980,605

11 Os 68/90OGH08.08.1990

Vgl auch; Beisatz: Wirtschaftlich relevante persönliche Leistungen wie insbesondere Tätigkeiten aus Arbeitsverträgen und Werkverträgen. (T1)

15 Os 134/93OGH14.10.1993

Beisatz: Vermögensschädigung von Personen, die für von ihnen im Rahmen eines Werksvertrages erbrachten Leistungen als Fotomodell kein Entgelt erhielten. (T2)

13 Os 44/14sOGH22.01.2015

Auch; Beisatz: Das Ersturteil enthält keine Feststellungen, ob dies vorliegend für die vom Immobilienmakler erbrachten Arbeitsleistungen eines Immobilienmaklers (Besichtigung) zutrifft. (T3)

15 Os 156/23iOGH15.05.2024

vgl; Beisatz wie T3

Dokumentnummer

JJR_19800422_OGH0002_0090OS00005_7900000_002

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