OGH 11Bkd3/04; 9Bkd8/12; 16Bkd3/13; 23Ns1/19b; 30Ns2/19a; 23Ns2/19z; 21Ns1/19p; 23Ns2/20a; 28Ds4/20g; 28Ds2/20p; 22Ns1/23a; 24Ns3/23k (RS0119215)

OGH11Bkd3/04; 9Bkd8/12; 16Bkd3/13; 23Ns1/19b; 30Ns2/19a; 23Ns2/19z; 21Ns1/19p; 23Ns2/20a; 28Ds4/20g; 28Ds2/20p; 22Ns1/23a; 24Ns3/23k27.10.2023

Rechtssatz

Andere wichtige Gründe für die Übertragung des Disziplinarverfahrens an einen anderen Disziplinarrat sind etwa eine wesentliche Erleichterung der Beweisführung oder eine wesentliche Kostenersparnis. Das Faktum der Kanzleisitzverlegung allein reicht als Delegierungsgrund nicht aus.

Normen

DSt 1990 §25 Abs1

11 Bkd 3/04OGH14.07.2004
9 Bkd 8/12OGH17.12.2012

Vgl auch; Beisatz: Wenn während eines bereits eingeleiteten Disziplinarverfahrens hervorkommt, dass dieser Disziplinarrat nach den Zuständigkeitsnormen des DSt zur Führung dieses Verfahrens nicht zuständig ist, so liegt ein eine Delegierung dieser Disziplinarsache an einen anderen Disziplinarrat rechtfertigender anderer wichtiger Grund im Sinne des § 25 Abs 1 DSt vor. (T1)

16 Bkd 3/13OGH23.09.2013

Auch; Beis wie T1

23 Ns 1/19bOGH24.04.2019

Vgl; Beisatz: Hier: Die Verlegung des Kanzleisitzes des Disziplinarbeschuldigten und der Aufenthalt der meisten zu vernehmenden Zeugen im Sprengel eines anderen Disziplinarrats rechtfertigen die Delegierung. (T2)

30 Ns 2/19aOGH01.07.2019

Vgl; Beisatz: Dass der bisherige Verlauf des Disziplinarverfahrens nicht den Vorstellungen des Beschuldigten entspricht, kann Gegenstand eines allfälligen Rechtsmittelverfahrens sein, stellt aber keinen wichtigen Grund iSd § 25 Abs 1 DSt dar. (T3)

23 Ns 2/19zOGH28.08.2019

Beisatz: Unmaßgeblich sind die Anreisebedingungen von Personen, deren Vernehmung als Zeugen zwar beantragt wurde, aber als nicht erforderlich anzusehen ist. (T4)<br/>Beisatz: Die im Fall einer Delegierung erforderliche Neudurchführung der bereits anverhandelten Sache vor einem anderen Disziplinarrat läuft der Verfahrensökonomie ebenso zuwider wie eine allfällige Parallelführung zweier objektiv konnexer Verfahren vor verschiedenen Disziplinarräten. (T5)

21 Ns 1/19pOGH24.01.2020

Beis auch wie T3

23 Ns 2/20aOGH25.06.2020

Vgl

28 Ds 4/20gOGH11.06.2021

Vgl; Beis wie T3

28 Ds 2/20pOGH24.08.2021

Vgl; Beis wie T1

22 Ns 1/23aOGH09.03.2023

vgl; Beisatz wie T2

24 Ns 3/23kOGH27.10.2023

vgl

Dokumentnummer

JJR_20040714_OGH0002_011BKD00003_0400000_001