OGH 4Ob591/89; 1Ob589/94; 3Ob1569/95; 1Ob2171/96p; 6Ob141/09t; 4Ob191/10g; 5Ob194/11g; 5Ob189/15b; 6Ob12/21i; 5Ob211/22y (RS0034015)

OGH4Ob591/89; 1Ob589/94; 3Ob1569/95; 1Ob2171/96p; 6Ob141/09t; 4Ob191/10g; 5Ob194/11g; 5Ob189/15b; 6Ob12/21i; 5Ob211/22y29.8.2023

Rechtssatz

Die Bestimmungen des MRG zugunsten des Mieters sind wegen des vom Gesetzgeber als typisch erachteten und ohne Berücksichtigung der besonderen Lage des Einzelfalls ausnahmslos anzunehmenden ökonomischen und sozialen Drucks im Zweifel stets als zwingend anzusehen, auch wenn dies nur bei einzelnen Bestimmungen betont wird. Ein nachträglicher Verzicht des Mieters auf die Geltendmachung der ihm entgegen anderslautenden Vereinbarungen erwachsenen Rechte ist zwar zulässig, setzt aber voraus, dass der erwähnte ökonomische und soziale Druck weggefallen ist.

Normen

ABGB §1444 Da
MRG §1

4 Ob 591/89OGH07.11.1989

Veröff: ImmZ 1990,6

1 Ob 589/94OGH23.11.1994

nur: Die Bestimmungen des MRG zugunsten des Mieters sind wegen des vom Gesetzgeber als typisch erachteten und ohne Berücksichtigung der besonderen Lage des Einzelfalls ausnahmslos anzunehmenden ökonomischen und sozialen Drucks im Zweifel stets als zwingend anzusehen, auch wenn dies nur bei einzelnen Bestimmungen betont wird. (T1) <br/>Veröff: SZ 67/210

3 Ob 1569/95OGH31.08.1995

nur T1; Beisatz: Verzicht auf Kündigungsschutz kann jedenfalls im Vorhinein nicht wirksam erklärt werden. (T2)

1 Ob 2171/96pOGH03.10.1996

Auch; nur T1

6 Ob 141/09tOGH18.09.2009

Vgl auch; Beisatz: Dass die Parteien die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes ausgeschlossen haben, ändert angesichts dessen zwingenden Charakters daran nichts. (T3)<br/>Bem: Hier: Ein in Bestand gegebenes im „Edelrohbauzustand" befindliches Geschäftslokal in einem Einkaufszentrum - Mietverhältnis bejaht. (T4)

4 Ob 191/10gOGH23.03.2011

Vgl; Beisatz: Hier: § 3 Abs 2 Z 2 MRG. (T5)<br/>Veröff: SZ 2011/35

5 Ob 194/11gOGH13.12.2011
5 Ob 189/15bOGH20.04.2016
6 Ob 12/21iOGH18.02.2021
5 Ob 211/22yOGH29.08.2023

Dokumentnummer

JJR_19891107_OGH0002_0040OB00591_8900000_003