OGH 8Ob240/75 (RS0035752)

OGH8Ob240/7511.1.2023

Rechtssatz

Gewiß erlangt in Rechtssachen, in welchen die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist, die Aufhebung der Vollmacht dem Prozeßgegner gegenüber erst denn Rechtswirksamkeit, wenn ihm die Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes angezeigt wird (§ 36 Abs 1 ZPO). Um aber dem Schutzzweck der Norm des § 464 Abs 3 (§ 505 Abs 2, § 507 Abs 2) ZPO gerecht zu werden, ist diese Bestimmung auch bei einer während der Rechtsmittelfrist durch Widerruf oder Kündigung herbeigeführten Aufhebung der Vollmacht des frei gewählten Rechtsanwaltes der (die Verfahrenshilfe genießenden oder beantragenden) Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe, stellt, anzuwenden.

Normen

ZPO §36
ZPO §64
ZPO §464 Abs3 II

8 Ob 240/75OGH19.11.1975
7 Ob 540/78OGH06.04.1978

Beisatz: Ablauf der Frist des § 36 Abs 2 ZPO vor Urteilszustellung. (T1)

6 Ob 547/88OGH24.03.1988

Beisatz: Zwar Fristunterbrechungswirkung, der Anzeige der Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes gemäß § 36 Abs 1 ZPO kann aber erst die Bestellung eines Rechtsanwaltes zur Verfahrenshilfe gleichgehalten werden. (T2)

4 Ob 616/89OGH05.12.1989

Auch; Veröff: RZ 1992/72 S 210

1 Ob 595/93OGH21.12.1993

Auch; Beisatz: Im Zweifel schließt der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshelfers auch die Anzeige des Erlöschens des bisher bestandenen Vollmachtsverhältnisses in sich. (T3)

10 ObS 164/94OGH19.07.1994

Auch; Beis wie T3

6 Ob 1632/95OGH12.10.1995

nur: Gewiß erlangt in Rechtssachen, in welchen die Vertretung durch Rechtsanwälte geboten ist, die Aufhebung der Vollmacht dem Prozeßgegner gegenüber erst denn Rechtswirksamkeit, wenn ihm die Bestellung eines anderen Rechtsanwaltes angezeigt wird (§ 36 Abs 1 ZPO). (T4)

1 Ob 2394/96gOGH28.01.1997

Auch; Beis wie T3

5 Ob 105/99yOGH15.02.2000

Vgl auch; Beis wie T3

1 Ob 335/99tOGH28.03.2000

Beis wie T2; Beisatz: Dies gilt aber nicht für einen Antrag auf Bestellung eines Zustellkurators, weil hier eine dem Schutzzweck des § 464 Abs 3 ZPO vergleichbare Norm fehlt. (T5); Veröff: SZ 73/56

3 Ob 306/02zOGH18.12.2002

Vgl auch; nur: § 464 Abs 3 (§ 505 Abs 2, § 507 Abs 2) ZPO ist auch bei einer während der Rechtsmittelfrist durch Widerruf oder Kündigung herbeigeführten Aufhebung der Vollmacht des frei gewählten Rechtsanwaltes der (die Verfahrenshilfe genießenden oder beantragenden) Partei, die innerhalb der Rechtsmittelfrist den Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes im Rahmen der Verfahrenshilfe, stellt, anzuwenden. (T6)

6 Ob 142/22hOGH25.07.2022

Vgl; Beis wie T3

6 Ob 213/22zOGH11.01.2023

Vgl; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19751119_OGH0002_0080OB00240_7500000_001

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