OGH 3Ob618/52; 5Ob185/72; 3Ob540/79; 5Ob552/81 (RS0018545)

OGH3Ob618/52; 5Ob185/72; 3Ob540/79; 5Ob552/8119.10.2023

Rechtssatz

Mängel, die nur Sachkundigen erkennbar sind, sind verborgene Mängel. Beim Kauf eines Kraftwagens ist eine unverzügliche, eingehende und genaue Untersuchung auch nach ordnungsgemäßem Geschäftsgange nicht tunlich, da eine solche Untersuchung einen angemessenen Zeitraum erfordert. Die sofortige Prüfungspflicht bezieht sich auf die Beanstandung offensichtlicher, in die Augen fallender Mängel.

Auto Kfz PKW

 

Normen

ABGB §928
HGB §377 Abs1 B

3 Ob 618/52OGH01.10.1952

Veröff: HS 1778

5 Ob 185/72OGH26.09.1972

nur: Mängel, die nur Sachkundigen erkennbar sind, sind verborgene Mängel. (T1) Veröff: HS 8327

3 Ob 540/79OGH23.04.1980

nur T1; Veröff: SZ 53/63 = EvBl 1980/202 S 609

5 Ob 552/81OGH28.04.1981

nur T1; Beisatz: Doch genügt es, wenn die äußere Beschaffenheit auf innere Mängel schließen lässt, auch wenn deren Tragweite dahinsteht. (T2)

5 Ob 2/83OGH06.03.1984

nur T1; Beis wie T2

4 Ob 167/11dOGH27.03.2012

Vgl auch; nur: Die sofortige Prüfungspflicht bezieht sich grundsätzlich auf die Beanstandung offensichtlicher, in die Augen fallender Mängel. (T3); Beisatz: Gleiches gilt für eine vereinbarte Rügefrist, die sich im Allgemeinen nicht auf die Rüge versteckter Mängel bezieht. (T4)

8 Ob 9/23sOGH19.10.2023

vgl; Beisatz wie T3

Dokumentnummer

JJR_19521001_OGH0002_0030OB00618_5200000_001

Stichworte