Rechtssatz
Eine vertragliche, nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bestellers wirksam, wenn dieser von der Servitut Kenntnis hatte.
6 Ob 773/82 | OGH | 20.10.1983 |
Beisatz: Oder wenn sie offenkundig ist. (T1) |
1 Ob 128/98z | OGH | 19.01.1999 |
Beisatz: Oder doch hätte Kenntnis haben müssen. (T2) |
1 Ob 300/01a | OGH | 29.01.2002 |
Auch; Beisatz: Wer in Kenntnis der Ausübung von Rechten Dritter an einer Liegenschaft ein grundbücherlich lastenfreies Grundstück erwirbt, kann sich nicht mit Erfolg auf den Grundbuchsstand berufen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19500712_OGH0002_0020OB00025_5000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)