Normen
10 ObS 122/00i | OGH | 23.05.2000 |
10 ObS 398/01d | OGH | 12.02.2002 |
Auch; Beisatz: Während aber die Beeinträchtigungen durch den unfallbedingten Verlust von Gliedmaßen auch einem medizinischen Laien offenkundig sein können, ist dies hinsichtlich der Auswirkungen einer Infektionskrankheit wie die Virushepatitis C nicht von vornherein der Fall. Hier wird es daher zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ausnahmsweise eines drei-stufigen Verfahrens bedürfen, also der Feststellungen zunächst der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens des Klägers durch die Berufskrankheit, dann aber auch des Umfangs der ihm dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens und erst dann des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit. (T1) |
10 ObS 26/04b | OGH | 26.04.2005 |
Auch; Beisatz: Die Rechtsprechung lässt es in typischen Fällen, in denen ausreichende Erfahrungswerte für die Beurteilung bestimmter Gesundheitsschäden aus der bisherigen Entscheidungspraxis der Sozialversicherungsträger und der Gerichte vorliegen (Mde-Erfahrungswerte), zu, dass die MdE nach diesen Erfahrungswerten beurteilt wird, was auch eine Gleichbehandlung vergleichbarer Fälle gewährleistet. Wenn sich solche Richtwerte noch nicht in ausreichendem Maß entwickelt haben, ist es notwendig, im „dreistufigen Verfahren" zunächst die Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens durch die Berufskrankheit festzustellen, weiters den Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens und daraus schließlich den Grad der MdE. Das Erfordernis eines „dreistufigen Verfahrens" ist auch im vorliegenden Fall gegeben, fehlt es doch bei der Feststellung der auf eine Erkrankung an Hepatitis C zurückzuführenden Minderung der Erwerbsfähigkeit derzeit noch an ausreichenden MdE-Erfahrungswerten. (T2) |
10 ObS 66/05m | OGH | 13.06.2006 |
Vgl auch; Beis wie T2 nur: Das Erfordernis eines „dreistufigen Verfahrens" ist auch im vorliegenden Fall gegeben, fehlt es doch bei der Feststellung der auf eine Erkrankung an Hepatitis C zurückzuführenden Minderung der Erwerbsfähigkeit derzeit noch an ausreichenden MdE-Erfahrungswerten. (T3) |
10 ObS 6/09v | OGH | 24.02.2009 |
10 ObS 119/13t | OGH | 12.09.2013 |
nur: Die Beantwortung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung. (T4) |
10 ObS 87/22z | OGH | 28.07.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Entziehung einer Dauerrente infolge festgestellter Veränderung der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 25 % auf 5 %. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20000523_OGH0002_010OBS00122_00I0000_001
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