OGH 7Ob86/99v (RS0112134)

OGH7Ob86/99v28.9.2022

Rechtssatz

Die in Art 5 der AFB verwendeten Begriffe "Ermittlung des Ersatzwertes", "Wiederbeschaffungskosten unter billiger Berücksichtigung der aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Wertminderung", "Kosten der Wiederbeschaffung" stellen in erster Linie versicherungsrechtliche Begriffe dar (vgl zum Begriff "Zeitwert" in SZ 61/81 = WBl 1988, 406 = VersE 1384). Auf die Schadenersatzbegriffe des bürgerlichen Rechts ist dann, wenn die AFB ausdrücklich darauf verweisen, oder wenn ihr Wortlaut sonst keine sinnvolle Auslegung erlaubt, zurückzugreifen.

Normen

AFB Art2
AFB Art5
AFB 1994 Art5 Abs2 litb
AKVB Wassersportfahrzeuge 1991 §7 Abs2

7 Ob 86/99vOGH09.06.1999
7 Ob 314/00bOGH23.01.2001

Auch; Beisatz: Dies gilt auch für die in Art 5 AFB verwendeten Begriffe "ortsüblicher Bauwert unter Abzug eines dem Zustand des Gebäudes, insbesondere dem Alter und der Abnützung entsprechenden Betrages" und "Verkehrswert". (T1)

7 Ob 8/01dOGH18.04.2001

Auch; Beis wie T1

7 Ob 122/01vOGH31.07.2001

Ähnlich; Beisatz: Bei dem in den AKVB 1991 geregelten Begriff "Zeitwert" handelt es sich um einen versicherungsrechtlichen und keinen schadenersatzrechtlichen. (T2)<br/>Veröff: SZ 74/132

7 Ob 159/02mOGH07.08.2002

Beisatz: Hier: 18 Jahre alter, aber voll verwendungsfähiger Backofen. (T3)

2 Ob 176/07gOGH29.05.2008

Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2008/73

7 Ob 121/18xOGH21.11.2018

Auch

7 Ob 89/22xOGH28.09.2022

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19990609_OGH0002_0070OB00086_99V0000_001