OGH 13Os78/98 (RS0110419)

OGH13Os78/9825.10.2022

Rechtssatz

Nicht die vertragliche Verpflichtung zur Rückzahlung eines einem Dritten eingeräumten Kredites oder die Hingabe von Pfandbestellungsurkunden, vielmehr erst die tatsächliche Inanspruchnahme der Haftung führt den Schaden herbei.

Normen

StGB §146 C1
StGB §146 C3
StGB §146 G

13 Os 78/98OGH01.07.1998
14 Os 93/22sOGH25.10.2022

Vgl; Beisatz: Durch den täuschungsbedingten Abschluss eines Versicherungsvertrages (als Versicherungsnehmer) werden erst die Voraussetzungen für die (spätere) Entstehung von Verbindlichkeiten geschaffen; ein effektiver Verlust an Vermögenssubstanz wird noch nicht dadurch bewirkt. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19980701_OGH0002_0130OS00078_9800000_002