Normen
7 Ob 222/97s | OGH | 23.07.1997 |
7 Ob 7/00f | OGH | 26.01.2000 |
9 ObA 3/06s | OGH | 04.05.2006 |
Beisatz: Der Rechtsmittelausschluss nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO geht der weiteren Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 528 Abs 1 ZPO vor und verhindert jede Anfechtung des voll bestätigenden rekursgerichtlichen Beschlusses. Der gegenteilige Ausspruch des Rekursgerichts bindet den Obersten Gerichtshof nicht. (T1) |
7 Ob 223/06d | OGH | 11.10.2006 |
Vgl aber; Beisatz: Gegen die Bestätigung des Ausspruchs, dass die Klage gemäß § 60 Abs 3 ZPO wegen Nichterlags der aktorischen Kaution für zurückgenommen erklärt wird ist der Revisionsrekurs analog der Anfechtbarkeit der Bestätigung der Zurückweisung der Klage aus formellen Gründen bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 528 Abs 1 ZPO zulässig. Dagegen lässt sich nämlich nicht erfolgreich ins Treffen führen, dass die Zurücknahmeerklärung „als ohne Verzicht auf den Anspruch" geschieht und deshalb die neuerliche Klage möglich ist, weil insoweit die endgültige Versagung des Rechtsschutzes in dem bereits anhängigen Verfahren maßgebend ist. (T2) |
3 Ob 116/09v | OGH | 23.06.2009 |
Auch; Beis wie T1 |
6 Ob 93/13i | OGH | 06.06.2013 |
Auch; Beis wie T1 |
9 ObA 113/22s | OGH | 24.11.2022 |
Vgl; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19970723_OGH0002_0070OB00222_97S0000_001
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