Normen
9 ObS 30/87 | OGH | 13.01.1988 |
Veröff: ZAS 1989/2 S 14 (Gitter) |
10 ObS 359/01v | OGH | 13.11.2001 |
10 ObS 79/07a | OGH | 09.10.2007 |
Beisatz: Hier: Versicherungsschutz für Rückweg von der Toilette ins überwiegend für Betriebszwecke genützte Obergeschoss. (T1) |
10 ObS 15/21k | OGH | 27.04.2021 |
vgl aber; Beisatz: Die bisherige Rechtsprechung des Abstellens auf ein Überwiegen der betrieblichen Nutzung des konkreten Unfallorts bei Unfällen während dienstlicher Tätigkeiten in den eigenen Wohnräumlichkeiten wird angesichts der zunehmenden Bedeutung von Homeoffice und der neueren deutschen Rechtsprechung nicht aufrecht erhalten. Entscheidendes Kriterium ist vielmehr, ob die objektivierte Handlungstendenz des Versicherten ausschließlich in Richtung einer dienstlichen Tätigkeit gerichtet ist. (T2)<br/>Anm: Veröff: SZ 2021/41 |
Dokumentnummer
JJR_19880113_OGH0002_009OBS00030_8700000_003
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