Normen
1 Ob 197/99y | OGH | 22.02.2000 |
Veröff: SZ 73/31 |
1 Ob 208/19y | OGH | 26.03.2020 |
ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Schenkt ein Ehegatte dem anderen während aufrechter Ehe ein Vermögensgut, das er gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder seinerseits (von einem Dritten) geschenkt erhalten hat, ist dieses in die Aufteilung einzubeziehen; anderes hätte nur dann zu gelten, wenn der Beschenkte nachweisen konnte, dass die Schenkung aus (vom Bestand der Ehe unabhängiger) Freigebigkeit erfolgte. (T1)<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/22 |
Dokumentnummer
JJR_20000222_OGH0002_0010OB00197_99Y0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)