OGH 6Ob12/91; 6Ob19/01i; 6Ob4/08v; 2Ob166/08p; 6Ob265/11f; 6Ob61/14k; 6Ob142/17a; 6Ob118/20a (RS0060134)

OGH6Ob12/91; 6Ob19/01i; 6Ob4/08v; 2Ob166/08p; 6Ob265/11f; 6Ob61/14k; 6Ob142/17a; 6Ob118/20a15.9.2020

Rechtssatz

Als Vermögen können sowohl Ansprüche gegen frühere Gesellschafter, Geschäftsführer oder Liquidatoren als auch gegen andere Dritte angesehen werden. Dazu gehören aber nach Auffassung des erkennenden Senates auch Gewährleistungsansprüche der Gesellschaft als Bestellerin (Geldanspruch auf Preisminderung für Sachmängel, Ersatz der Verbesserungskosten und andere) und Geldansprüche auf Schadenersatz. Ebenso können noch offene Haftrücklässe und Bankgarantien Vermögen sein.

Normen

FBG §40 Abs4
GmbHG §63
GmbHG §93 Abs5

6 Ob 12/91OGH26.09.1991

Veröff: SZ 64/134 = RdW 1992,8 = GesRZ 1992,132 = ecolex 1992,94

6 Ob 19/01iOGH30.03.2001

Vgl auch; Beisatz: Als Vermögen der Gesellschaft kommen auch Einlageansprüche gegen die Gesellschafter in Betracht. (T1); Veröff: SZ 74/28

6 Ob 4/08vOGH07.07.2008

Vgl aber; Beisatz: Der Umstand, dass die Gesellschaft dem Firmenbuchstand zufolge eine Forderung gegen den Alleingesellschafter auf Volleinzahlung der Stammeinlage hat, stellt kein „offenkundiges Vermögen" im Sinn des § 40 Abs 1 letzter Satz FBG dar. (T2); Veröff: SZ 2008/95

2 Ob 166/08pOGH27.11.2008

Beisatz: Hier: Ein Anspruch der Gesellschaft gegen den Haftpflichtversicherer oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers stellt ein Vermögen im Sinne des § 93 Abs5 GmbHG dar. (T3)

6 Ob 265/11fOGH16.02.2012

Auch; Beisatz: Hier: Bestand einer Haftpflichtversicherung, die eine allfällige Ersatzpflicht der Gesellschaft in einem bestimmten Passivprozess deckt. (T4)

6 Ob 61/14kOGH15.05.2014
6 Ob 142/17aOGH25.10.2017

Vgl auch; Beis ähnlich wie T3

6 Ob 118/20aOGH15.09.2020

nur: Als Vermögen können sowohl Ansprüche gegen frühere Gesellschafter, Geschäftsführer oder Liquidatoren als auch gegen andere Dritte angesehen werden. (T5)<br/>Anm: Veröff: SZ 2020/78

Dokumentnummer

JJR_19910926_OGH0002_0060OB00012_9100000_002