Normen
EO §355 Abs1 VIIIa
EO §355 Abs1 VIIIb
3 Ob 191/04s | OGH | 26.08.2004 |
Veröff: SZ 2004/131 |
3 Ob 7/12v | OGH | 14.03.2012 |
Ähnlich; Beisatz: Für die Bemessung einer Geldstrafe ist es aber weder von Belang, ob das titelwidrige Verhalten in einem Druckwerk gesetzt wurde, das für den wirtschaftlichen Erfolg der Verpflichteten von großer oder kleiner Bedeutung ist, noch ob ein längerer oder kürzerer Zeitraum bis zum ersten Verstoß oder zwischen mehreren Verstößen verstrichen ist. (T1) |
3 Ob 68/13s | OGH | 15.05.2013 |
Auch; Beisatz: Die Größe der wirtschaftlichen Bedeutung des konkreten Verstoßes für das Gesamtunternehmen des Verpflichteten ist ohne Belang. (T2) |
3 Ob 3/17p | OGH | 26.01.2017 |
Auch; Beis wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20040826_OGH0002_0030OB00191_04S0000_002
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