OGH 15Os57/16w (RS0130963)

OGH15Os57/16w7.9.2016

Rechtssatz

Unter dem Aspekt der Bedeutung der Sache für den Angeklagten ist außer der tatsächlichen Verfahrensdauer im Rahmen der gebotenen Einzelfallbetrachtung auch zu berücksichtigen, ob Haft verhängt wurde oder ob aus anderen Gründen eine besondere Dringlichkeit ersichtlich ist.

Normen

MRK Art6 Abs1
StGB §34 Abs2

15 Os 57/16wOGH07.09.2016
25 Os 3/16bOGH07.12.2016

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_20160907_OGH0002_0150OS00057_16W0000_001